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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Wohnmobilvermietung Orcacampers

Andreas Grimm & Ben Neuendorf GbR

Benzstraße 3

97209 Veitshöchheim

[email protected]

Stand: 01.01.2026

§ 1 Geltungsbereich und Nutzungsbeschränkungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Wohnmobile zwischen Andreas Grimm und Ben Neuendorf GbR (nachfolgend „Vermieter") und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter").

1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3. Das Fahrzeug darf nur innerhalb Europas genutzt werden. Fahrten nach Großbritannien, Irland, Griechenland, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Rumänien, Serbien, Ukraine und Weißrussland sind nicht gestattet.

1.4. Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden:

  • Zu Motorsportveranstaltungen, Fahrertraining, Geländefahrten, sowie Festivals jeder Art, Fahren auf unbefestigten Wegen (Ausnahme Campingplätze) und ähnlichen Nutzungen
  • Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen
  • Zum Transport von Möbeln, oder möbelähnlichen Gegenständen, Baumaterialien, Abfällen, Grünschnitt usw.
  • Jegliche Verwendung im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten oder Zoll- und Steuervergehen, insbesondere dem Transport von Stoffen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen

1.5. Die Benutzung des Fahrzeugs ist nicht gestattet, sofern der Mieter oder Fahrer nicht im Besitz einer gültigen in Deutschland anerkannten Fahrerlaubnis ist, ein Fahrverbot besteht oder die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen ist.

1.6. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag namentlich genannten Fahrern geführt werden. Das Mindestalter für alle Fahrer beträgt 25 Jahre, und sie müssen seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer für die jeweilige Fahrzeugklasse gültigen Fahrerlaubnis sein.

1.7. Die Benutzung des Fahrzeugs ist nicht gestattet, sofern der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen (fahruntüchtiger Fahrer).

§ 2 Vertragsschluss

2.1. Die Darstellung der Fahrzeuge auf der Website des Vermieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

2.2. Mit der Absendung einer Buchungsanfrage gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter dieses Angebot durch eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail annimmt.

2.3. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für den Mietvertrag besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um eine Dienstleistung im Bereich der Kraftfahrzeugvermietung für einen spezifischen Termin handelt.

§ 3 Mietpreise und Zahlungsbedingungen

3.1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website des Vermieters angegebenen Mietpreise. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2. Der Mietpreis beinhaltet die im Mietvertrag vereinbarten Inklusiv-Kilometer. Mehr-Kilometer werden mit 0,35 € pro Kilometer berechnet.

3.3. Eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtmietpreises ist innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu leisten.

§ 4 Kaution

4.1. Der Mieter ist verpflichtet, bei Fahrzeugübernahme eine Kaution in Höhe von 1.500,00 € zu hinterlegen. Die Hinterlegung kann in bar oder per Kreditkarte erfolgen.

4.2. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere für die Selbstbeteiligung im Schadensfall, für Schäden, die nicht von der Versicherung gedeckt sind, sowie für Reinigungskosten und Betankungsgebühren.

4.3. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer und schadenfreier Rückgabe des Fahrzeugs und nach erfolgter Endabrechnung, spätestens innerhalb von 14 Tagen, an den Mieter zurückerstattet.

§ 5 Fahrzeugübergabe und -rückgabe

5.1. Die Fahrzeugübergabe und -rückgabe erfolgen zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeiten. Für die Übergabe und Rückgabe wird ein Protokoll erstellt, in dem der Zustand des Fahrzeugs, der Kilometerstand, der Tankfüllstand und eventuelle Mängel festgehalten werden. Das Protokoll ist von beiden Parteien zu unterzeichnen.

5.2. Das Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem, verkehrssicherem und gereinigtem Zustand mit vollem Kraftstofftank übergeben.

5.3. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, für jede angefangene Stunde eine Gebühr von 29,00 € zu erheben. Der Mieter trägt die Kosten, die durch eine von ihm verschuldete verspätete Rückgabe entstehen (z.B. Schadensersatzansprüche des nachfolgenden Mieters).

5.4. Das Fahrzeug ist vom Mieter innen gereinigt, mit geleertem und gereinigtem Fäkalien- und Abwassertank sowie mit vollem Kraftstofftank zurückzugeben. Bei Nichteinhaltung werden die im Mietvertrag festgelegten Gebühren für Reinigung und Betankung fällig.

5.5. Der während der Mietdauer verbrauchte Kraftstoff, Motoröl, AdBlue und andere Hilfs- und Betriebsstoffe sind vom Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen.

5.6. Kleine Instandsetzungen wie zum Beispiel der Austausch von Glühbirnen kann der Mieter selbst vornehmen oder bis zur Höhe von 100 € je Einzelfall ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter durch eine Fachwerkstatt ausführen lassen. Der Vermieter erstattet dem Mieter die Kosten gegen Vorlage eines Rechnungsbeleges und Vorlage des ausgetauschten beschädigten Teiles. Keine Kostenerstattung ohne Rechnungsbeleg. Eigenleistungen des Mieters werden nicht vergütet.

§ 6 Pflichten des Mieters

6.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgsam zu behandeln, die Betriebsanleitungen zu beachten und das Fahrzeug vor Diebstahl und Beschädigung zu schützen. Bei Abstellen des Fahrzeugs ist dieses ordnungsgemäß zu verschließen und die Alarmanlage zu aktivieren.

6.2. Der Mieter hat regelmäßig den Ölstand, Kühlwasserstand, Reifendruck und andere Betriebsflüssigkeiten zu kontrollieren und bei Bedarf nachzufüllen.

6.3. Bei technischen Mängeln oder Schäden ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Reparaturen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter durchgeführt werden, es sei denn, es handelt sich um Notfälle, die eine sofortige Reparatur erfordern.

6.4. Der Mieter ist verpflichtet, bei Unfällen oder Diebstahl unverzüglich die Polizei zu verständigen und ein Protokoll anfertigen zu lassen. Der Vermieter ist umgehend zu benachrichtigen.

6.5. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken) gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter haftet für alle daraus resultierenden Kosten und Bußgelder.

6.6. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug während der gesamten Mietdauer ordnungsgemäß zu warten und zu pflegen, insbesondere regelmäßig Öl- und Wasserstand zu kontrollieren und bei Bedarf nachzufüllen.

§ 7 Versicherung und Haftung

7.1. Das Fahrzeug ist vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung von 1.500,00 € pro Schadensfall. Die Selbstbeteiligung ist vom Mieter zu tragen.

7.2. Der Versicherungsschutz entfällt bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Mieters, insbesondere bei:

  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Verstößen gegen die Nutzungsbeschränkungen gemäß § 1
  • Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
  • Nichtbeachtung der Betriebsanleitungen
  • Unterlassener Meldung von Schäden oder Unfällen

7.3. Schäden am Fahrzeuginneren, an der Ausstattung, am Inventar sowie Schäden durch unsachgemäße Bedienung sind nicht versichert und vom Mieter in voller Höhe zu ersetzen.

7.4. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch Verstöße gegen diese AGB oder den Mietvertrag entstehen.

7.5. Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht das Fahrzeug selbst betreffen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 8 Kündigung durch den Vermieter

8.1. Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen und die sofortige Rückgabe des Fahrzeugs verlangen, wenn:

  • Der Mieter gegen die Nutzungsbeschränkungen gemäß § 1 verstößt
  • Der Mieter mit der Zahlung in Verzug ist
  • Das Fahrzeug durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschädigt wird
  • Der Mieter falsche Angaben gemacht hat
  • Das Fahrzeug für illegale Zwecke verwendet wird

8.2. Im Falle einer Kündigung durch den Vermieter hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Mietbeträge. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt.

§ 9 Leistungsstörungen und Haftung des Vermieters

9.1. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse entstehen.

9.2. Sollte das Fahrzeug zum vereinbarten Übergabezeitpunkt nicht verfügbar sein, wird der Vermieter dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen. Ist dies nicht möglich, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten und erhält bereits gezahlte Beträge zurück.

9.3. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, wenn das Fahrzeug durch Unfall, Brand, Explosion, Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Vandalismus, Elementarschäden oder bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.

9.4. Der Vermieter kann die Leistung auch verweigern, wenn er keinen Versicherungsschutz durch eine Fahrzeugvollversicherung zu wirtschaftlich zumutbaren Bedingungen erreichen kann.

9.5. Im Fall einer Nichtleistung gemäß Abschnitt 9.3. und 9.4. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen.

9.6. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Fahrzeugs zu dem vom Mieter vorgesehenen Zweck.

9.7. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und nicht in dem Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln des Fahrzeugs.

§ 10 Rücktritt und Stornierung

10.1. Eine Kündigung oder Stornierung des Vertrages ist, außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 543 BGB beiderseitig ausgeschlossen.

10.2. Bei Rücktritt des Mieters vom Vertrag werden folgende Stornogebühren fällig:

  • Bis zu 30 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
  • Vom 29. bis 8. Tag vor Mietbeginn: 35 % des Mietpreises
  • Ab dem 7. Tag vor Mietbeginn: 40 % des Mietpreises
  • Am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme: 95% des Mietpreises

10.3. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

§ 11 Datenschutz

11.1. Der Vermieter verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mieters gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Detaillierte Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website des Vermieters.

11.2. Der Vermieter darf diese Daten an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 2 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird oder Mietforderungen im Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen.

11.3. Vor Vertragsabschluss kann eine Auskunft über das Zahlungsausfallrisiko des Mieters eingeholt werden. Der Mietinteressent / Mieter gibt hierzu sein Einverständnis. Zu diesem Zweck übermitteln wir ggf. Namen und Kontaktdaten an die Creditreform. Bei einem negativen Ergebnis behalten wir uns vor, keine Mietverträge mit unseren Kunden zu schließen.

11.4. Die Fahrzeuge können mit einem GPS-System zur Diebstahlüberwachung ausgestattet sein. Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Fahrzeug aus der Ferne stillzulegen und die Verkehrsdaten an entsprechende Dritte Personen und Behörden im Verdachtsfall weiterzugeben.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

12.3. Die Einhaltung der Straßenverkehrsgesetze beim Betrieb des Fahrzeugs und der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr im In- und Ausland ist ausschließlich Sache des Mieters.

12.4. Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag.

12.5. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

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